LSB-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch ehrte am 8. Dezember Jürgen Richter, der das Sportabzeichen im Jahr 2021 bereits zum 60. Mal abgelegt hat. Der inzwischen 81-Jährige aus Halle lebt wie kein anderer für und mit dem Sport. Neben dem Training für den Deutschen Fitnessorden engagierte er sich aktiv im Vorstand seines Heimatvereins.
Das Deutsche Sportabzeichen kann jedes Jahr einmal abgelegt werden. Bei 60 abgelegten Abzeichen bedeutet das, über 60 Jahre hinweg alle geforderten Leistungen in den Kategorien Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination zu erfüllen. Für diese
Liebe Sportfreunde,
die Landesregierung hat soeben eine neue Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Ab morgen (24.11.2021) gilt die 2G-Regel im Trainingsbetrieb Indoor (Sporthallen, Schwimmhallen, Sporträume) – folgende Bestimmungen aus der Landesverordnung:
Auszug aus Paragraph 2a, der wie folgt für den Sport Indoor definiert wurde (verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell):
- Zutritt zum Trainingsbetrieb Indoor für geimpfte Personen und genesene Personen
- Zutritt zum Trainingsbetrieb Indoor für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (U18)
- Personen, die eine Testung im
Liebe Sportfreunde,
bitte beachtet, dass ab Freitag, 5. November 2021, in der Stadt Halle (Saale) wieder die Testpflicht gilt, wie sie in der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 14. SARS-CoV-2-EindV vom 16. Juni 2021 des Landes festgelegt ist. Die bisherigen Lockerungen für das Stadtgebiet Halle (Saale) sind dann aufgehoben. Damit wird auch wieder eine Testpflicht für den Sportbetrieb (3G-Modell) in geschlossenen Räumen (Sporthallen, Sporträume, Schwimmhallen und Bäder) erforderlich.
Testpflicht ab 05.11.2021 - gilt für:
- Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen