§ 1 NAME UND SITZ
Der Sportverein führt den Namen Universitätssportverein Halle e.V. (USV Halle e.V.) und hat seinen Sitz in Halle/Saale. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis eingetragen.
§ 2 ZIELE UND AUFGABEN
Der Sportverein leistet durch seine Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur Jugendhilfe. Er fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt damit dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Er schafft positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien und trägt zu einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt bei. Er unterstützt damit Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT IN ANDEREN ORGANISATIONEN / BETEILIGUNGEN
§ 4 RECHTSGRUNDLAGE
§ 5 GLIEDERUNG DES SPORTVEREINS
§ 6 MITGLIEDSCHAFT
ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT
EHRENMITGLIEDSCHAFT
FÖRDERNDE MITGLIEDSCHAFT
§ 7 ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT
Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich bei der Geschäftsstelle des Vereins zu erklären. Kündigungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Bei Mitgliedern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
§ 8 AUSSCHLUSSGRÜNDE
2. Über den Ausschluss eines
Mitgliedes entscheidet auf Antrag der Sektionsleitung bzw. auf
Empfehlung des Rechtsausschusses der Vorstand. Vor einer
Entscheidung
über den
Ausschluss hat der Vorstand dem betroffenen Mitglied
Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
§ 9 RECHTE DER MITGLIEDER
§ 10 PFLICHTEN DER MITGLIEDER
2.Jeder Wechsel von Namen und
Anschrift sowie jede Veränderung in der Ausbildung und
Beschäftigung, die zu einer Veränderung der Beitragszahlung
führen,
sind der
Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.
§ 11 VEREINSJUGEND
§ 12 ORGANE DES SPORTVEREINES
Organe des Sportvereins sind:
§ 13 DELEGIERTENVERSAMMLUNG
Die Delegiertenversammlung kann für außergewöhnliche ehrenamtliche Tätigkeiten eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG (max. € 500 p. a.) beschließen.
3. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus folgenden Stimmberechtigten zusammen:
4.Die Delegiertenversammlung ist einzuberufen:
5. Zur ordentlichen Delegiertenversammlung
muss mindestens 4 Wochen vorher, zu einer außerordentlichen
Delegiertenversammlung mindestens 2 Wochen vorher durch
den Vereinsvorsitzenden unter
Bekanntgabe des Tagungsortes, des Termins und der Tagesordnung
schriftlich eingeladen werden. Sitzungen der
Delegiertenversammlung können
als Präsenzversammlung oder aus wichtigen Gründen als virtuelle
Sitzung ohne physische Präsenz durchgeführt werden. Bei
der
Durchführung einer virtuellen
Sitzung wird die Anwesenheit mittels Telefon- oder
Videokonferenz hergestellt.
6. Anträge sind mindestens 5 Wochen vor einer
ordentlichen bzw. 3 Wochen vor einer außerordentlichen
Delegiertenversammlung schriftlich einzureichen, damit sie in
die
mit der Einladung zu
versendende Tagesordnung aufgenommen werden können. Sie müssen
mit Begründung und Unterschrift des Antragstellers versehen
sein.
7. Jeder Stimmberechtigte hat in der Delegiertenversammlung eine Stimme. Delegierte können durch von ihrer Sektion gewählte Ersatzdelegierte vertreten werden.
8. Jedes Mitglied des Vereins hat das Recht, an Delegiertenversammlungen als Gast teilzunehmen. Es hat Rede-, aber kein Stimmrecht.
9. Von der Delegiertenversammlung ist ein
Protokoll anzufertigen. Darin sind Datum, Ort, Anwesenheit,
Rednerliste, Abstimmungsergebnisse und die Beschlüsse
im
bestätigten Wortlaut
aufzunehmen. Die Protokolle sind vom Versammlungsleiter und
Protokollführer zu unterschreiben. Nach Unterzeichnung ist das
Protokoll in der
Geschäftsstelle des Vereins
einsehbar.
10. Weitere Regelungen enthält § 21 dieser Satzung.
§ 14 VORSTAND
§ 15 SEKTIONEN
§ 16 RECHTSAUSSCHUSS
5. Jede den Betroffenen belastende Entscheidung ist diesem schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
§ 17 REVISIONSKOMMISSION
§ 18 FINANZIERUNG
§ 19 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 20 SATZUNGSÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG DES SPORTVEREINS
§ 21 SYMBOLE UND AUSZEICHNUNGEN
3. Einzelheiten regelt eine Ehrenordnung; sie wird von der Delegiertenversammlung erlassen
§ 22 USV-MARKENSCHUTZ UND –MATERIAL
§ 23 DATENSCHUTZ IM VEREIN
Die vorliegende Satzung wurde auf der ordentlichen Delegiertenversammlung des USV Halle e.V. am 09.09.2021 geändert.
