Universitätssportverein Halle e.V.
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wurde auf der Delegiertenversammlung am 19. Juni 2025 geändert.
Anlage 1 der Beitragsordnung:
Neue Beitragsgruppen, gültig ab 01.07.2025:
Beitragsgruppe 1 (Ermäßigung):
Jahresmitgliedsbeiträge = 90,00 €
Der Beitragsgruppe 1 gehören folgende Mitglieder des USV Halle
an:
Beitragsgruppe 2 (Ermäßigung):
Jahresmitgliedsbeiträge = 120,00 €
Der Beitragsgruppe 2 gehören folgende Mitglieder des USV Halle
an:
Beitragsgruppe 3: Erwachsene
Jahresmitgliedsbeiträge = 150,00 €
Der Beitragsgruppe 3 gehören folgende Mitglieder des USV Halle
an:
Beitragsgruppe 4: (Familienbeiträge)
Der Beitragsgruppe 4 gehören Familien an, von denen mehrere Familienangehörige Mitglied im USV sind, sofern der Familienbeitrag für die gesamte Familie günstiger ist, als die Summe der Einzelbeiträge, die jedes Mitglied nach der Einstufung in einer der übrigen Beitragsgruppen zahlen müsste. Eine Familie im Sinne der Beitragsgruppe 4 bilden die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie jeweils deren minderjährige Kinder.
Beitragsgruppe 5: Fördermitgliedschaft (kein Sportbetrieb)
Bei der Anmeldung im USV Halle ist eine einmalige
Aufnahme- und Servicegebühr in Höhe von
20,00 € fällig. Die Sektionen können auf Beschluss ihrer
Mitglieder zusätzlich Beiträge zur Eigenfinanzierung
(Sektionsbeiträge) erheben.
