Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen

Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während kleinere gesundheitliche Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen. (= 3 wichtigsten Grundsätze der Sportversicherung)


Was ist in der Sportversicherung überhaupt versichert?
In der Sportversicherung enthalten sind die Versicherungszweige Unfallversicherung inkl. Reha-Management, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung und Rechtsschutzversicherung.

Besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl von Sachen aus der Turnhalle?
Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist u. U. eine Schadenregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. 

Was ist ein versichertes Einzeltraining?
Versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die ein aktives USV-Mitglied im Rahmen seiner von ihm ausgeübten Sportart absolviert um sich z.B. auf einen Wettkampf vorzubereiten. Das Einzeltraining muss vom Vorstand oder vom Trainer angeordnet sein. Unter Anordnung ist zu verstehen, dass der Verein im Hinblick auf seine sportlichen Zielsetzungen ein USV-Mitglied zu einer Betätigung außerhalb des Vereinsrahmens bewogen hat.

Ist die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine versichert?
Wenn die Veranstaltung des Vereins B unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages fällt und sowohl Verein B als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereiches besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Ebenso besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des DOSB oder eines deutschen Spitzenfachverbands, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbands vorlag.

Gilt die Versicherung bei Teilnahme an sämtlichen Vereinsveranstaltungen?
Sie sind bei allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten des USV auch selbst versichert. Auch wenn Sie z.B. als Volleyballspieler registriert sind, sind Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sparten Ihres Vereins mitversichert. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Sportart gibt es nicht.

Wo liegt der Unterschied zwischen Unfall- und Haftpflichtversicherung?
Der Begriff ‚Unfall’ ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat, aufgrund dessen er möglicherweise Leistungen aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann. In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden (das kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein) zugefügt hat und daraufhin auf Schadenersatz in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird.

Wer ist versichert im USV?
Versichert sind alle aktiven und passiven USV-Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen.Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den LSB/LSV, Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z.B. Leistungen von Architekten und Steuerberatern.

Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann nur als Beihilfe verstanden werden. Sie kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Allerdings kann die Sportversicherung nur den pauschalen Versicherungsbedarf abdecken. Den Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören z.B. Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im größeren Umfang vorhanden ist), Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (GmbH z. B. für Vermarktung des Vereins).
Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden weil die Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung entsprechen. Bitte beachten Sie dabei, dass dieser Individualbedarf nicht nur für die Betätigung im Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat.

(Quelle: Auszüge ARAG-Sportversicherung)

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Für spezielle Fragen zum Versicherungsschutz im USV bitten wir Euch um direkte Kontaktaufnahme mit der USV-Geschäftsstelle.

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