Informationen für Mitglieder des USV Halle e. V.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Delegiertenversammlung beschlossen und im Lastschriftverfahren eingezogen. Dazu ist die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats (halbjährliche Beitragszahlung, Bankeinzugsermächtigung) notwendig.
Zur Inanspruchnahme ermäßigter Beiträge sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Alle Änderungen der Personalien und Konten sind dem Verein umgehend mitzuteilen. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes enthalten.
Der Austritt aus dem USV kann nur zum 30.06. und